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Privatheit und Recht am Beispiel von "Big Brother"
| Content Provider | Semantic Scholar |
|---|---|
| Author | Cole, Mark S. |
| Copyright Year | 2001 |
| Abstract | Im Jahr der Premiere von "Big Brother" im deutschen Fernsehen stellt sich nicht nur die spannende Frage nach einer möglichen Verletzung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde durch eine Fernsehsendung. Vielmehr birgt auch das in der Sendung zum Ausdruck kommende, scheinbare Zurücktreten herkömmlicher Vorstellungen von Privatheit gesellschaftliche Brisanz. Es ist zu untersuchen, ob vielleicht das Recht dieser Entwicklung Grenzen setzt oder ob es sie nicht gerade schützt. Die Schnittstellen von Privatheit und Recht sollen zunächst allgemein aufgezeigt und dann im Zusammenhang mit "Big Brother" beispielhaft erläutert werden. Als Vorbemerkung soll jedoch bereits hier darauf verwiesen werden, dass ungeachtet des juristischen Ergebnisses bezüglich der Frage einer Rechtsverletzung durch eine Fernsehsendung eine medienethische Diskussion gefordert ist, die auch mögliche gesellschaftliche Folgen eines Fernsehformats berücksichtigt. Diese kann und darf aber die juristische Analyse nicht determinieren. Gerade in Grenzsituationen, die auch durch "Big Brother" erreicht sind, ist es ungeheuer wichtig, sich den Wert von Freiheit in einem liberalen Verfassungsund Demokratieverständnis vor Augen zu führen. Meines Erachtens gehört es zu den großen Errungenschaften, dass unsere Gesellschaftsform es dem Einzelnen zunächst weitgehend freistellt, nach seiner Facon zu leben und seine Persönlichkeit nach seiner Vorstellung zu verwirklichen, so lange er damit nicht in den Rechtsbereich anderer eingreift oder sonst wie der Gesellschaft Schaden zufügt. Daher ist bei der rechtlichen Bewertung diese Grundentscheidung der Verfassung zu bedenken, die gerade auch im Medienbereich eine freiheitssichernde Funktion hat, auch wenn damit zumindest teilweise bestimmte Formate bezüglich anderer Medien könnte man auch sagen: Erzeugnisse zu dulden sind, die aus anderen Gründen eher verzichtbar wären. Erst wirkliche Grenzüberschreitungen müssen, dann aber mit entsprechendem Gewicht, durch juristische Maßnahmen geahndet werden. |
| File Format | PDF HTM / HTML |
| Alternate Webpage(s) | http://www.jura.uni-mainz.de/doerr/Dateien/Privatheit-und-Recht-Veroeffentlichung.pdf |
| Language | English |
| Access Restriction | Open |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Article |