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Göttliche Gerechtigkeit und Recht am Beispiel des spätzeitlichen Ägypten
| Content Provider | Semantic Scholar |
|---|---|
| Author | Quack, Joachim Friedrich |
| Copyright Year | 2008 |
| Abstract | Das „spätzeitliche Ägypten" sollte zunächst einmal als Begriff klar definiert werden, um Mißverständnisse zu vermeiden. Man kann darin entweder den gesamten Zeitbe reich nach dem Neuen Reich verstehen, oder sich auf die Zeit ab der 25. Dynastie beschränken, wie es in der neueren Ägyptologie üblich wird, nachdem man die 21. 24. Dynastie (ca. 1070712 v. Chr.) als „Dritte Zwischenzeit" etikettiert hat. Der Unterschied im Startpunkt ist insofern alles andere als unerheblich, als gerade die Dritte Zwischenzeit eine Phase ist, in der anerkanntermaßen sehr viele wichtige Dinge durch Gottesentscheid über Orakel geregelt wurden. Da diese Epoche somit für mein Thema besonders relevant ist, habe ich mich entschlossen, sie hier randlich mit einzubeziehen, auch wenn ich vorrangig auf späterem Material basiere. Auch die Abgrenzung nach unten hin ist nicht evident. Die „Spätzeit" im stren gen Sinne der Definition endet dort, wo mit der makedonischen Eroberung die grie chischrömische Zeit Ägyptens beginnt. Ich habe mich allerdings im Folgenden dafür entschieden, auch diese Epoche noch mit in Betracht zu ziehen, da zum einen die hier vergleichsweise gute Beleglage von Vorteil ist, zum anderen wenigstens im ägyp tischen Milieu mir doch mehr Kontinuitäten als Brüche vorzuliegen scheinen. Wenn ich hier die Gerichtsbarkeit sowohl der Götter als auch der Menschen an spreche, weiß ich mich zumindest insofern auf sicherem Grund, als die Unterschei dung auch einer eigenägyptischen Terminologie entspricht. Relevant ist hier die Aus sage in einem sogenannten Orakeldekret. Dabei handelt es sich um eine typische Textgattung der 3. Zwischenzeit, in der die Götter in einem Orakelverfähren schrift lich Heils und Schutzzusagen für die Zukunft namentlich genannter Nutznießer ge ben. In ihnen heißt es einmal auch: iw=n (r) ci.t wc n=f ncr nb ncr.t nb.t nti lw=f (r) sm m-blh^w lw=n (r) ci.t n^f pl ml (m) knb.t ncr knb.t rmc.w „Wir werden jeden Gott und jede Göttin, vor die er geht, zu seinen Gunsten urteilen lassen. Wir werden ihm Recht geben in einem Gottesgericht und in einem menschlichen Gericht" (Ora cular Amuletic Decrees T3 rt. 5962; Edwards 1960, 75, Taf. XXVIII). Fortgesetzt wird dies direkt mit /w=« (r) htb hiw.ti nb shm.t nb nti iw^w (r) et bin r~f m-bih ncr m-blh rmc m-blh rmc nb (n) wnc.wt nb „wir werden jeden Mann und jede Frau töten, |
| File Format | PDF HTM / HTML |
| DOI | 10.11588/propylaeumdok.00001901 |
| Alternate Webpage(s) | http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/propylaeumdok/1901/1/Quack_Goettliche_Gerechtigkeit_2008.pdf |
| Alternate Webpage(s) | https://doi.org/10.11588/propylaeumdok.00001901 |
| Language | English |
| Access Restriction | Open |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Article |