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Zur Scharnierfunktion der psychosomatischen Medizin / A propos de la fonction charnière de la médecine psychosomatique
| Content Provider | Semantic Scholar |
|---|---|
| Author | Loeb, Pierre |
| Copyright Year | 2005 |
| Abstract | Die Spezialisierung in der Medizin und damit auch die Absteckung der eigenen Gärtchen schreitet voran. Nur wenn der Psychiater therapiert, sei das (ärztliche) Psychotherapie. Der Psychologe – auch wenn er delegiert behandelt – ist zwar Psychotherapeut, aber was er tut, soll jetzt psychologische Therapie heissen, so möchten es jedenfalls die Ärztefachgesellschaften im neuen Psychologieberufegesetz (PsyG) sehen. Und die kleine Psychotherapie des Hausarztes gibt es auch nicht mehr, dies sei eine ungebührende diskreditierende Bezeichnung. Überhaupt gebe es nur eine Psychotherapie – langfristig werden sich ärztlichpsychiatrische und psychologische Psychotherapie angleichen müssen. Hingegen könne nicht jeder Arzt, der mit seinem Patienten ein ärztliches Gespräch führt, für sich in Anspruch nehmen, Psychotherapie auszuüben (und abzurechnen). Aus der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KrankenpflegeLeistungsverordnung, KLV, Stand am 13. Juli 2004) kann ich jedoch mit bestem Willen nicht herauslesen, weshalb der Hausarzt keine ärztliche Psychotherapie ausüben dürfe. Aber egal – wir unterscheiden: Es gibt die hausärztliche Gesprächstherapie, die psychosomatische Therapie der APPM-Titelträger, die fachärztliche Psychotherapie, die delegierte psychologische Psychotherapie und die psychologische Psychotherapie, die sich zur Zeit in der Vernehmlassung zu einem Psychologieberufegesetz (PsyG) befindet und die ganzen Abgrenzungen und Definitionen neu aufwühlt ... Die psychosomatische Therapie kann in der Schweiz an Weiterbildungseinrichtungen der Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (APPM) erlernt und mit dem Fähigkeitsausweis in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin APPM zertifiziert werden. Im Verlauf seiner Weiterbildung werden dem Titelträger Fertigkeiten vertieft beigebracht, die sich in der Betreuung von Patienten mit psychosomatischen Störungen bewährt haben: aktives Zuhören, Gesprächsführung mit kognitiven Therapieansätzen, motivierendes Interviewing, zweigleisig-gleichzeitige Abklärung und Reattribuierung von Patientenkonzepten, Erarbeiten eines psychophysiologischen Krankheitsmodells, spezielle Pharmakotherapie. Insbesondere wird er durch Schulung seiner Selbstwahrnehmung anhand von Videoanalysen oder Supervision für ein Setting sorgen müssen, das auch längere Sitzungen ermöglicht, und damit für eine veränderte Praxisorganisation. Damit wird der Träger eines Fähigkeitsausweises für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin eine umfassendere psychosomatische Betreuung anbieten und abdecken können als der traditionell arbeitende Grundversorger. Mit dem Ziel, die psychosomatische Therapie weiter zu verbessern, verabschiedete die APPM an der letzten Delegiertenversammlung die Aufnahme von drei neuen Bereichen in das Fähigkeitsprogramm. Diese umfassen 1. die Erfüllung der Voraussetzungen, damit der APPM-Fähigkeitsausweis auch zum Erwerb des FA für delegierte Psychotherapie gilt, 2. Grundlagen zum Anleiten psychoedukativer Gruppen, wie wir sie bei Entspannungstherapien, bei Schmerzpatienten, bei Essoder Angststörungen anwenden, und schliesslich 3. vertiefte Kenntnisse zur Erstellung psychosomatischer Zeugnisse und Begutachtung. Hiermit erhofft sich die APPM auch eine vermehrte Anerkennung ihrer Zeugnisse und Begutachtungen durch Gerichte, Kassen und Versicherungen, bei der IV und der SUVA, wo Fähigkeitsausweise noch wenig Ansehen geniessen. Dazu führt die APPM am 1. Dezember einen Fortbildungsnachmittag über psychosomatisch bedingte Abreitsunfähigkeit in Zürich durch.1 Die Psychosomatische und Psychosoziale Medizin verfügt über einen eigenen FMH-Fähigkeitsausweis, und diesem gilt es nun vermehrt Gehör zu verschaffen. «Je nach Fachgebiet und Zusammenhang haben die Fähigkeitsausweise grosse, ja sehr grosse Bedeutung; dort, wo der Tarmed sie als Beleg für die Dignität aufführt, haben sie sogar einen geradezu obligatorischen Charakter!», bestätigt FMH-Präsident Jacques de Haller in seinem Brief vom 21. September (siehe Seite 887 in dieser Ausgabe). Die APPM will weder den HausärztInnen ihre psychosomatische Kompetenz absprechen, noch «kleine Psychotherapeuten» einschleusen, welche die FMH-PsychiaterInnen konkurrenzieren, sondern sie bemüht sich, eine Art Scharnierfunktion zwischen Hausärzten und Psychiatern wahrzunehmen. |
| Starting Page | 881 |
| Ending Page | 882 |
| Page Count | 2 |
| File Format | PDF HTM / HTML |
| DOI | 10.4414/pc-d.2005.06838 |
| Volume Number | 5 |
| Alternate Webpage(s) | https://primary-hospital-care.ch/de/resource/jf/journal/file/download/article/phc/de/pc-d.2005.06838/ebe81e90cc7eec3559c04582c493031aa80e2e5d/2005_43_451.pdf/ |
| Alternate Webpage(s) | https://doi.org/10.4414/pc-d.2005.06838 |
| Language | English |
| Access Restriction | Open |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Article |