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Die Frage nach der Rechtskultur als Brücke zwischen Kriminologie und Strafrecht
| Content Provider | Semantic Scholar |
|---|---|
| Author | Walter, Michael |
| Copyright Year | 2011 |
| Abstract | Anders als in der angelsächsischen Welt ist die Kriminologie in Kontinentaleuropa und insbesondere in Deutschland unter den Fittichen des Strafrechts aufgewachsen. Sie hatte zwar sehr früh näheren Kontakt zu empirischen Naturwissenschaften wie der Medizin (Kriminalpsychiatrie) und der Biologie (Kriminalbiologie; Kriminalanthropologie). Doch die wurden als „Hilfswissenschaften“ eingeschaltet, wenn es das strafrechtliche Konzept vorsah: etwa zur Begutachtung der Schuldfähigkeit oder zur Verhaltensprognose. Pädagogik und Psychologie waren ebenfalls von Belang (Kriminalpädagogik; Kriminalpsychologie). Sie sollten Auskunft geben, wie man am besten mit dem Straftäter umgeht und ihn sowie die Allgemeinheit vor weiteren Taten bewahrt. Insoweit waren auch sie dienstbar. Allemal entschieden die Strafrechtler mit ihrem System, welche Gesichtspunkte maßgeblich seien und mit Hilfe welcher Wissenschaften man sie zu klären habe. Diese Zeiten strafrechtlicher Dominanz sind vorbei. Die kriminologische Wissenschaft befasst sich nicht nur mit den Verbrechen, die das Strafrecht vorgibt. Sie macht vielmehr diese Vorgabe selbst zum Thema und widmet sich Prozessen der Normgenese und der Normimplementation ebenso wie entsprechenden Defiziten. Zu untersuchen sind die Bedingungen, unter denen neue Straftatbestände „entdeckt“, etwas kriminalisiert oder aber entkriminalisiert wird. Gleichwohl ist eine Beziehung zum Strafrecht geblieben. Doch erscheint das Strafrecht nicht mehr als Auftraggeber, sondern als Ge- |
| File Format | PDF HTM / HTML |
| Alternate Webpage(s) | http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_598.pdf |
| Language | English |
| Access Restriction | Open |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Article |