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Die Abbildung von Risk-Sharing im Rahmen der Rechnungslegung von Vorsorgeverpflichtungen : Lösungsmöglichkeiten für die Bilanzierung nach IFRS in der Schweiz
| Content Provider | Semantic Scholar |
|---|---|
| Author | Müller, Lukas |
| Copyright Year | 2013 |
| Abstract | Mitte 2011 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) in einer uberarbeiteten Version publiziert. Die neuen Vorschriften sind fur Bilanzperioden, welche am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Durch die neuen Regelungen, welche in erster Linie die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen betreffen, wurden einige Wahlrechte im Standard abgeschafft und die Berechnung des Vorsorgeaufwandes leicht verandert. Die Konsequenzen aus diesen Veranderungen fur die Jahresrechnungen von Schweizer Unternehmen sind stellenweise zwar durchaus wesentlich, lassen sich aber aus heutiger Sicht bereits vorausplanen und abschatzen. Anders sieht es hingegen mit einer zusatzlichen Neuerung aus: Die Vorschriften verlangen erstmalig, dass ein sogenanntes Risk-Sharing bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung berucksichtigt wird. Mit dem Begriff Risk-Sharing ist dabei die Eigenschaft eines Vorsorgeplanes gemeint, die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge dem angeschlossenen Arbeitgeber nicht alleine zuzurechnen. Da diese Anforderung in der Schweiz regelmassig erfullt ist und die Risikoteilung bisher unberucksichtigt blieb, haben die neuen Vorschriften an dieser Stelle eine Veranderung der Bilanzierungspraxis zur Folge. Unmittelbar aus den neuen Bestimmungen in IAS 19 lasst sich jedoch nur ableiten, wie und wo ein Risk-Sharing Effekt zu erfassen und auszuweisen ist, nicht aber, in welcher Art und Weise dessen Hohe bestimmt werden soll. Aus diesem Grund entwickelt die vorliegende Dissertation funf unterschiedliche Methoden zur bilanziellen Abbildung von Risk-Sharing in der Schweiz und evaluiert diese. Zusammenfassend zeigt sich dabei, dass es aus Sicht einer tatsachengetreuen Darstellung im Sinne der internationalen Rechnungslegung unzulassig ist, die Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung vollstandig beim Arbeitgeber zu passivieren. Die vorliegende Arbeit pladiert deshalb dafur, Sanierungsmassnahmen zur Behebung einer Unterdeckung nicht erst bei ihrem rechtsverbindlichen Beschluss, sondern bereits vorgangig im Rahmen einer bestmoglichen Schatzung (best estimate) zu berucksichtigen. |
| File Format | PDF HTM / HTML |
| Alternate Webpage(s) | https://www.alexandria.unisg.ch/225718/1/dis4165.pdf |
| Language | English |
| Access Restriction | Open |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Article |