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Method for Operating A Train Safety Assembly, Train Safety Assembly, and Rail Vehicle Comprising A Train Safety Assembly
| Content Provider | The Lens |
|---|---|
| Related Links | https://www.lens.org/lens/patent/010-592-898-084-401/frontpage |
| Language | German |
| Publisher Date | 2019-05-01 |
| Access Restriction | Open |
| Alternative Title | Verfahren Zum Betrieb Einer Zugsicherungsanordnung, Zugsicherungsanordnung Und Schienenfahrzeug Mit Einer Zugsicherungsanordnung Procédé Pour Faire Fonctionner Un Dispositif De Sécurité De Train, Dispositif De Sécurité De Train Et Véhicule Ferroviaire Équipé D'un Dispositif De Sécurité De Train |
| Content Type | Text |
| Resource Type | Patent |
| Date Applied | 2016-03-30 |
| Applicant | Siemens Mobility Gmbh |
| Application No. | 16713406 |
| Claim | Verfahren zum Betrieb einer Zugsicherungsanordnung (34) mit einem Fahrzeuggerät (7) eines ersten Zugsicherungssystems (6) und mit einem spezifischen Übertragungsgerät (14.1), das über eine Schnittstelle (19) mit dem Fahrzeuggerät (7) verbunden ist und das an einen streckenseitigen Teil (9) eines zweiten Zugsicherungssystems (10) angepasst ist, - wobei das Fahrzeuggerät (7) mit einer Version (v i ) einer ersten Software gestartet wird, - wobei das spezifische Übertragungsgerät (14.1) mit einer Version (V I ) einer zweiten Software gestartet wird und - wobei die gestartete eine Version (v i ) der ersten Software und die gestartete eine Version (V I ) der zweiten Software auf ihre Kompatibilität überprüft werden, dadurch gekennzeichnet, - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Inkompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten einen Version (V I ) der zweiten Software mit einer anderen Version (V II ) der zweiten Software automatisch erneut startet und - dass die gestartete eine Version (v i ) der ersten Software und die gestartete andere Version (V II ) der zweiten Software auf ihre Kompatibilität überprüft werden. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Inkompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten anderen Version (V II ) der zweiten Software mit einer weiteren Version (V III ) der zweiten Software automatisch erneut startet und - dass die gestartete eine Version (v i ) der ersten Software und die gestartete weitere Version (V III ) der zweiten Software auf ihre Kompatibilität überprüft werden. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem Neustart des spezifischen Übertragungsgerätes (14.1) auch das Fahrzeuggerät (7) mit der einen Version (v i ) der ersten Software automatisch erneut startet. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass - ein Datenspeicher (15.1), insbesondere ein remanenter Datenspeicher, mit einer abgespeicherten Versionsinformation (V Info ) über die zu startende Version der zweiten Software dem spezifische Übertragungsgerät (14.1) zugeordnet wird, - wobei das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei jedem Start und bei jedem Neustart zur Bestimmung der zu startenden Version der zweiten Software über eine Datenübertragungsverbindung (17.1) ein Version-Anfragesignal (S. V-Anfr ) an den Datenspeicher (15.1) übermittelt, - wobei der Datenspeicher (15.1) in Reaktion auf das Version-Anfragesignal (S V-Anfr ) über die Datenübertragungsverbindung (17.1) ein Version-Antwortsignal (S V-Antw ) an das spezifische Übertragungsgerät (14.1) übermittelt, das die abgespeicherte Versionsinformation (V Info ) über die zu startende Version der zweiten Software umfasst, und - wobei das spezifische Übertragungsgerät (14.1) in Reaktion auf das Version-Antwortsignal (S V-Antw ) die zu startende Version der zweiten Software startet. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Starten des spezifischen Übertragungsgerätes (14.1) als Versionsinformation (V Info ) eine Information über die eine Version (V I ) der zweiten Software in dem Datenspeicher (15.1) abgespeichert wird, so dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) in Reaktion auf das Version-Antwortsignal (S V-Antw ) mit der einen Version (V I ) der zweiten Software startet. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass - das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Kompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten einen Version (V I ) der zweiten Software an den Datenspeicher (15.1) ein Version-Erhaltungssignal (S V-Erh ) übermittelt, - wobei in Reaktion auf das Version-Erhaltungssignal (S V-Erh ) die Information über die eine Version (V I ) der zweiten Software im Datenspeicher abgespeichert bleibt oder erneut abgespeichert wird. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass - das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Inkompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten einen Version (V I ) der zweiten Software an den Datenspeicher (15.1) ein Version-Wechselsignal (S V-Wechs ) übermittelt, - wobei in Reaktion auf das Version-Wechselsignal (S V-Wechs ) an Stelle der Information über die eine Version (V I ) der zweiten Software eine Information über die andere Version (V II ) der zweiten Software als Versionsinformation (V Info ) im Datenspeicher abgespeichert wird, so dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) in Reaktion auf das Version-Antwortsignal (S V-Antw ) mit der anderen Version (V II ) der zweiten Software erneut startet. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass - das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Kompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten anderen Version (V II ) der zweiten Software an den Datenspeicher (15.1) das Version-Erhaltungssignal (S V-Erh ) übermittelt, - wobei in Reaktion auf das Version-Erhaltungssignal (S V-Erh ) die Information über die andere Version (V II ) der zweiten Software im Datenspeicher (15.1) abgespeichert bleibt oder erneut abgespeichert wird. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass - das spezifische Übertragungsgerät (14.1) bei Inkompatibilität der gestarteten einen Version (v i ) der ersten Software und der gestarteten anderen Version (V II ) der zweiten Software an den Datenspeicher (15.1) das Version-Wechselsignal (S V-Wechs ) übermittelt, - wobei in Reaktion auf das Version-Wechselsignal (S V-Wechs ) an Stelle der Information über die andere Version (V II ) der zweiten Software eine Information über die weitere Version (V III ) der zweiten Software als Versionsinformation (V Info ) im Datenspeicher abgespeichert wird, so dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) in Reaktion auf das Version-Antwortsignal (S V-Antw ) mit der weiteren Version (V III ) der zweiten Software erneut startet. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurchgekennzeichnet , - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) über die Schnittstelle (19) ein Version-Angabesignal (S V-Ang ), das die Versionsinformation (V Info ) über die gestartete Version der zweiten Software umfasst, an das Fahrzeuggerät (7) übermittelt, - dass das Fahrzeuggerät (7) anhand der übermittelten Versionsinformation (V Info ) über die gestartete Version der zweite Software und einer Versionsinformation (v info ) über die gestartete Version der ersten Software überprüft, ob die gestarteten Versionen kompatibel oder nicht kompatibel sind, - dass das Fahrzeuggerät (7) die Schnittstelle (19) zur weiteren Kommunikation mit dem spezifische Übertragungsgerät (14.1) sperrt, wenn es die gestarteten Versionen als inkompatibel erkennt, - dass das Fahrzeuggerät (7) über die Schnittstelle (19) ein Version-Angabesignal (S v-ang ), das die Versionsinformation (v info ) über die gestartete Version der ersten Software umfasst, an das spezifische Übertragungsgerät (14.1) übermittelt, wenn es die gestarteten Versionen als kompatibel erkennt, - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) anhand der übermittelten Versionsinformation (v info ) über die gestartete Version der ersten Software und der Versionsinformation (V Info ) über die gestartete Version der zweiten Software überprüft, ob die gestarteten Versionen kompatibel oder nicht kompatibel sind, - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) die Schnittstelle (19) zur weiteren Kommunikation mit dem Fahrzeuggerät (7) sperrt, wenn es die gestarteten Versionen als inkompatibel erkennt, - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) das Version-Wechselsignal (S V-Wechs ) an den Datenspeicher (15.1) übermittelt, wenn es die gestarteten Versionen als inkompatibel erkennt, und - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) das Version-Erhaltungssignal (S V-Erh ) an den Datenspeicher (15.1) übermittelt, wenn es die gestarteten Versionen als kompatibel erkennt. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, - dass das Fahrzeuggerät (7) die Schnittstelle (19) zur weiteren Kommunikation mit dem spezifische Übertragungsgerät (14.1) freihält, wenn es die gestarteten Versionen als kompatibel erkennt und - dass das spezifische Übertragungsgerät (14.1) die Schnittstelle (19) zur weiteren Kommunikation mit dem Fahrzeuggerät (7) freihält, wenn es die gestarteten Versionen als kompatibel erkennt. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , - die eine Version (v i ) der ersten Software des Fahrzeuggerätes (7) und die Versionen (V I , V II , V III ) der Software des spezifischen Übertragungsgerätes (14.1) entsprechend jeweils einer Systemanforderungsspezifikations-Version (SRS-V) eines Europäischen Zugsicherungssystems (ETCS) bereitgestellt werden, - wobei die Systemanforderungsspezifikations-Versionen (SRS-V) des Europäischen Zugsicherungssystems (ETCS), denen die verschiedenen Versionen der zweiten Software des spezifischen Übertragungsgerätes (14.1) entsprechen, verschieden sind. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Versionsinformation (v info bzw. V Info ) über die jeweilige Version der Software als Nummer bereitgestellt wird. Zugsicherungsanordnung (34) für ein Schienenfahrzeug (1) mit einem Fahrzeuggerät (7) eines ersten Zugsicherungssystems (6) und mit einem spezifischen Übertragungsgerät (14.1), das über eine Schnittstelle (19) mit dem Fahrzeuggerät (7) verbunden ist und das an einen streckenseitigen Teil (9) eines zweiten Zugsicherungssystems (10) angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugsicherungsanordnung (34) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 13 geeignet ausgebildet ist. Schienenfahrzeug (1) gekennzeichnet, durch eine Zugsicherungsanordnung (34) nach Anspruch 14. |
| CPC Classification | GUIDING RAILWAY TRAFFIC;ENSURING THE SAFETY OF RAILWAY TRAFFIC |
| Extended Family | 164-303-939-396-980 141-320-198-556-747 011-609-661-417-671 155-348-045-928-573 010-592-898-084-401 109-246-349-375-191 187-005-126-039-336 093-380-970-561-580 077-158-365-374-27X 011-608-959-277-451 193-570-081-718-712 |
| Patent ID | 3259171 |
| Inventor/Author | Simon Frank |
| IPC | B61L15/00 B61L27/00 |
| Status | Active |
| Owner | Siemens Mobility Gmbh |
| Simple Family | 164-303-939-396-980 141-320-198-556-747 011-609-661-417-671 155-348-045-928-573 109-246-349-375-191 010-592-898-084-401 093-380-970-561-580 187-005-126-039-336 077-158-365-374-27X 011-608-959-277-451 193-570-081-718-712 |
| CPC (with Group) | B61L15/0081 B61L15/0063 B61L2027/202 B61L27/70 B61L27/20 |
| Issuing Authority | United States Patent and Trademark Office (USPTO) |
| Kind | Patent/Patent 1st level of publication/Inventor's certificate |